Entsorgungs- und Umwelsbestimmungen

Entsorgung von Elektrogeräten: Umweltgerechte Entsorgung sicherstellen!

Gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen Elektrogeräte nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen gesondert gesammelt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden. Elektronische Geräte sind immer mit einem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten haben die Möglichkeit, diese kostenfrei bei den erforderlichen Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den Rücknahmestellen der Hersteller oder Vertreiber gemäß dem ElektroG abzugeben.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach lokalen Sammelstellen und der richtigen Entsorgungsmethode für Elektrogeräte.

Ihre verantwortungsvolle Entsorgung trägt zum Umweltschutz bei. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Engagement!

 

Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien gemäß Batteriegesetz (BattG):

Das Batteriegesetz (BattG) verbietet ausdrücklich die Entsorgung von Batterien im Hausmüll und stellt sicher, dass sie umweltgerecht recycelt werden. Batterien können gefährliche Schadstoffe wie Blei, Cadmium und Quecksilber enthalten.

Geben Sie Altbatterien und Altakkus ordnungsgemäß an einer kommunalen Sammelstelle oder im örtlichen Handel ab.

Die Rückgabe Ihrer Batterien und Akkus ist kostenlos. Sie können sie auch an die untenstehende Adresse zurückschicken:

 

Nezutec Vision UG (haftungsbeschränkt)

Gartenstraße 6

88630 Pfullendorf

 

Besondere Kennzeichnung:

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, in der Nähe finden Sie die chemische Bezeichnung der enthaltenen Schadstoffe wie Blei (Pb), Cadmium (Cd) und Quecksilber (Hg).

Hersteller sind verpflichtet, Batterien mit hohen Schadstoffgehalten entsprechend zu kennzeichnen.

 

Hinweis für Lithiumbatterien und Akkus:

An Sammelstellen dürfen nur vollständig entladene Lithiumbatterien / Akkus abgegeben werden, die gegen Kurzschlüsse gesichert sind.

Bitte entladen Sie die Akkus vor der Abgabe und sichern Sie die Pole mit Klebeband (Isolierung), um Kurzschlüsse zu verhindern.

 

Weitere Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten, um Umweltschäden zu verhindern.

Elektro- und Elektronikgeräte gelten als Altgeräte, wenn sie nicht mehr genutzt werden. Sie dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen separat gesammelt und entsorgt werden.

Batterien, die nicht fest mit dem Gerät verbunden sind, müssen vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Gerät getrennt werden.

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese kostenfrei bei den erforderlichen Rücknahmestellen abgeben.

 

Datenschutz-Hinweis:

Altgeräte können personenbezogene Daten enthalten. Löschen Sie vor der Entsorgung alle Daten der Altgeräte, insbesondere bei Computern und Smartphones.

Wir hoffen, dass diese überarbeitete Version des Textes Ihre Anforderungen besser erfüllt und die notwendigen Informationen verständlich präsentiert. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.